Wenn Sie Hilfe benötigen, rufen Sie einfach an. Dank der Unterstützung der MarktgemeindeSchliersee steht allen Hilfesuchenden während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros im Schlierseer Rathaus montags bis freitags unter der Rufnummer

08026/ 6009-10

        ein/e Ansprechpartner/in für die erste Kontakt-Aufnahme  zur Verfügung.

 

Grundsätzliches

Die NachbarschaftsHilfe (NbH) ersetzt grundsätzlich keine professionelle Hilfeleistung und kann damit auch keine tägliche Dauer-Hilfe leisten. Auch für ausschließlich gewerbliche und handwerkliche Dienstleistungen können unsere Helfer nicht zur Verfügung stehen.

Wir helfen im Haushalt: Lebensmittel einkaufen. Kleine Hilfsleistungen im Krankheitsfall. Bei Krankenhaus-Aufenthalt Wäsche in Ordnung halten. Hilfe bei Korrespondenz. Einfache Gartenarbeiten. Leichte Winterhilfe.

Im sozialen Bereich: Fahrdienste und Begleitung zum Einkauf, Arzt, Behörden, und Veranstaltungen, Krankenhaus-Besuche. (Versorgung mit persönlichem Bedarf, Lesestoff etc.) Besuche bei kranken Menschen zuhause. Ausflüge im Nahbereich, Spazierengehen. Gespräche, Vorlesen, Spielen. Vermittlung von sozialen Hilfsdiensten. Broschüre "Senioren-Ratgeber".

 

 .

Die ehrenamtlichen NbH-Helfer sind keine ausgebildeten Pfleger. Sie dürfen deshalb auch keine professionellen Pflegeleistungen, wie Umsetzen aus dem Bett oder aus Rollstuhl heben und ähnliches ausführen. Die NachbarschaftsHilfe bzw. die Helfer könnten dafür auch keinen Versicherungsschutz bieten.

 

Aufwands-Entschädigung

Ehrenamtlich und gegen eine geringe Aufwandsentschädigung erfüllen wir unsere Aufgaben. Wir gewähren unsere Hilfe allen Schlierseer Bürgern, gleich welcher Konfession oder Nationalität.

 

Diskretion Ehrensache.

Ehrenamtliche Arbeit in der Nachbarschaftshilfe setzt großes Vertrauen aller Beteiligten voraus. Soweit Helferinnen und Helfer im Rahmen ihrer Tätigkeit für die Nachbarschaftshilfe Kenntnis von persönlichen und sachlichen Verhältnissen von Hilfe/Unterstützungsuchenden erlangen, so sind sie grundsätzlich gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zum Schweigen verpflichtet.


 

Wollen Sie unsere Arbeit mit Mitgliedschaft oder Spenden unterstützen?

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