Irgendwann tritt der Tag X ein: Der Angehörige stirbt. Plötzlich muss man all die Dinge realisieren, über die bisher vielleicht nur gesprochen wurde. Doch wer jetzt Schritt für Schritt vorgeht, kann später beruhigt sein, alles geregelt zu haben.
Wenn ein naher Angehöriger stirbt, muss die Familie erst einmal den Schock und die Trauer bewältigen. Doch leider kommt fast niemand um Formalitäten herum, die dann ebenfalls zu erledigen sind:
Die Beerdigung muss organisiert sein, Todesanzeigen müssen geschaltet und Freunde benachrichtigt werden. Und oft müssen die Erben sich auch gleich um ihre Pflichten und auch Rechte kümmern. Vielen Trauernden hilft es, wenn sie in dieser Zeit eine Checkliste haben, die sie abarbeiten können. Viele Angehörige sagen hinterher, dass das Bewältigen der Formalitäten ihnen ein wenig dabei geholfen hat, den Tod zu verarbeiten.
Was ist zu erledigen, wenn ein Angehöriger gestorben ist?
O Totenschein. Ist Ihr Angehöriger zuhause gestorben, dann verständigen Sie zu allererst einen Arzt. Er stellt den Totenschein aus. Den Totenschein brauchen Sie, um beim Standesamt für die Sterbeurkunde. Die Sterbeurkunde benötigen Sie für manche Behördengänge.
Ist Ihr Angehöriger im Krankenhaus oder Pflegeheim gestorben, dann erledigen die Ärzte das dort automatisch.
O Bestattung. Sie sollten sich so schnell wie möglich Gedanken über die Bestattung machen. Das Bestattungsunternehmer kümmert sich um alles. Es hilft beim Aussuchen des Sarges, bei der Planung der Beerdigung, Blumenschmuck, Leichenschmaus, Musik oder dem Verfassen und Aufgeben von Todesanzeigen.
O Benachrichtigungen. Verständigen Sie Freunde und Verwandte, Pfarrer, Arbeitgeber, Vermieter und Vereine vom Tod des Angehörigen.
O Versicherungen benachrichtigen und kündigen. Hatte der Tote eine Lebens- oder Unfallversicherung? Viele Versicherungsunternehmen verlangen, dass der Tod des Versicherten ihnen innerhalb von 48 Stunden angezeigt wird. Sonst kann es Probleme mit der Auszahlung der Versicherungssumme geben.
Kündigen Sie die Versicherungen des Toten, wie etwa Krankenversicherung (auch Krankenzusatzversicherungen denken), Haftpflicht-, Hausrat-, oder Kfz-Versicherung
O Verträge und Abos kündigen: Auch andere Verpflichtungen sollten Sie kündigen, wenn sie nicht mehr benötigt werden, etwa Mietvertrag, Telefonanschluss und Handy-Vertrag, Tageszeitungen oder sonstige Abos, Mitgliedschaften in Vereinen oder Organisationen.
O Erbe, Testament? Der nächste Schritt ist das Erbe des Verstorbenen. Hatte er ein Testament ? Handschriftlich oder notariell? Wenn ja, geben Sie es beim Nachlassgericht ab. Das ist das Amtsgericht des Ortes, in dem der Tote seinen letzten Wohnsitz hatte. Ist das Testament bei Gericht oder einem Notar hinterlegt, müssen Sie sich darum nicht kümmern. Das Nachlassgericht schreibt die Erben dann automatisch an.
Beantragen Sie beim Nachlassgericht einen Erbschein, wenn Sie Erbe geworden sind. Der ist gebührenpflichtig, wenn das Testament nur handschriftlich verfasst war. Der Erbschein ist wichtig. Er legitimiert Sie, wenn Sie keine spezielle Vollmacht haben, als rechtmäßigen Erben des Toten, etwa bei der Bank, wenn Sie Zugang zu den Konten brauchen.
O Finanzamt erbt mit. Innerhalb von drei Monaten nach dem Tod des Erblassers müssen Sie Ihre Erbschaft dem Finanzamt anzeigen. Je nachdem, wie hoch die Erbschaft ist und welche Freibeträge Ihnen zustehen, fällt vielleicht auch Erbschaftssteuer an. Seien Sie dem Finanzamt gegenüber ehrlich und verschweigen Sie kein geerbtes Geld. Die Behörde kann noch Jahre später hinterzogene Erbschaftssteuer einfordern.
O Hinterbliebenen-Rente einfordern. Haben Sie Anspruch auf Hinterbliebenenrente oder die Betriebsrente des Verstorbenen (etwa als Ehegatte)? Kümmern Sie sich bald darum. Wegen der betrieblichen Altersversorgung müssen Sie sich mit dem Arbeitgeber in Verbindung setzen. Ansonsten sind Bundes- und Landesversicherungsanstalt oder die Gemeindeverwaltung zuständig.